Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines – Geltungsbereich – Angebote

Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Bestellers, die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller, zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten.
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

Lieferzeit

Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich.
Wir beziehen einen Teil unserer verkauften Ware auf den internationalen Beschaffungsmärkten unverbindlich und vorbehaltlich der lückenlosen Versorgung durch unsere Vorlieferanten zu verstehen. Aus diesem Grund sind wir und der Besteller zum Rücktritt von diesem Vertrag berechtigt, wenn wir acht Wochen nach dem Zeitpunkt, zu dem wir vertraglich zur Lieferung verpflichtet sind, die Ware aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, von unserem Vorlieferanten nicht in vertragsgerechter Qualität erhalten haben, obwohl wir ein ausreichendes Deckungsgeschäft abgeschlossen und alle zumutbaren Anstrengungen unternommen haben, um die Vorbelieferung sicherzustellen.
Für höhere Gewalt, z. B. Unfall, Panne, Stau, schlechte Witterungsverhältnisse, Streik, Lenkzeit, Krankheit des Fahrers können wir keine Gewährleistung übernehmen.
Unverschuldete rechtliche und tatsächliche Leistungshindernisse, von nicht nur vorübergehender Dauer, durch höhere Gewalt, Streik oder Rohstofferschöpfung berechtigen uns zum Rücktritt vom noch nicht erfüllten Vertrag. Der Besteller kann acht Wochen nach Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins oder der unverbindlichen Lieferzeit uns schriftlich auffordern, binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben in Lieferverzug, so ist der Besteller berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu verlangen, die sich maximal auf 5 % des Lieferwertes beläuft. Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht. Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt.
Sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde, gelten die vorgenannten Haftungsbegrenzungen nicht. Sollten wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei Annahmeverzug des Bestellers sind wir nach einer angemessenen Nachfristsetzung verbunden mit einer Ablehnungsandrohung berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 25 % der Kaufsumme der Bestellung zu verlangen ohne dies nachzuweisen. Die Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Schadens bleibt insoweit vorbehalten.
Warenrückgabe bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Es wird insoweit eine Bearbeitungsgebühr (Wiedereinlagerungsgebühr) in Höhe von 15 % zuzüglich der Kosten etwaiger Mehraufwendungen erhoben.
Gefahrübergang – Verpackungskosten
Die Lieferung ist vereinbart „ab Lager“, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine zusätzliche Transportversicherung eindecken. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.

Gewährleistung

Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seiner nach dem Gesetz geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Rüge eines Mangels bedarf der Schriftform.
Zur Abwicklung der vermeintlichen Reklamation räumt uns der Besteller ausreichend Gelegenheit ein die beanstandete Ware zu besichtigen oder durch Dritte zu begutachten. Eigenmächtige Handlungen des Bestellers im Zusammenhang mit der beanstandeten Ware lassen grundsätzlich unsere Einstandspflicht entfallen. Dies gilt ebenso für nicht mehr vorhandene Ware. Materialveränderungen oder Einwirkungen auf das Material, die nicht einer üblichen Behandlung bzw. Bearbeitung oder den Fachregeln entsprechen, lassen ebenso unsere Einstandspflicht entfallen. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
Sind wir zu Ersatzlieferungen bzw. Mangelbeseitigung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung bzw. die Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages oder die entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
Abweichungen in Struktur und Farbe des Schiefers gegenüber einem Ausstellungsstück oder einer Bemusterung bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur des Schiefers liegen und handelsüblich sind. Optische Farbvariationen, Dendriten, Schichtstreifen etc. sind typisch für die Naturprodukte Schiefer sowie Quarzit und berechtigen nicht zur Reklamation. Es liegt im Ermessen des Verarbeiters in Abstimmung mit seinem Kunden eine entsprechende Selektierung vorzunehmen. Einzelne Muster können nicht als ausschließlich repräsentativ für eine Gesamtlieferung gesehen werden. Eine Warenrücknahme ist grundsätzlich nur nach vorheriger Absprache möglich. Artikel die wir nicht am Lager bevorraten bzw. die ausschließlich für Sie bestellt/hergestellt wurden, sowie Aktionswaren, können nicht zurückgenommen werden. Bei Naturschiefer ist eine Ausschußquote bis zu 8% bezogen auf die Gesamtliefermenge normal und nicht zu beanstanden.

Preise und Zahlungen

Unsere Preise gelten „ab Lager“, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen.
Lieferungen erfolgen gegen offene Rechnungen mit dem individuell vereinbarten Zahlungsziel.
Sollte der Kunde ein SEPA-Basis-Mandat / SEPA-Firmen-Mandat erteilt haben, erfolgt der Einzug der Lastschrift innerhalb des vereinbarten Zahlungszieles. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 2 Tage verkürzt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurde. Der Verkäufer kann ohne Angaben von Gründen für einzelne Verträge Vorkasse verlangen.
Vom Tage des Vertragsabschluss an sind unsere Preise für zwei Monate verbindlich. Danach behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen eintreten im Zusammenhang mit der Beschaffung, Herstellung, Lieferung oder ähnliches, so zum Beispiel aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen. Diese werden dem Besteller auf Verlangen nachgewiesen.
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.
Die Einräumung weitergehender Zahlungsziele (Valuta, Stundung) über die gesetzlichen Fristen von 30 Tagen nach Rechnungszugang hinaus, erfolgt grundsätzlich unverbindlich und kann von uns jederzeit widerrufen werden.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung unserer Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung vor.
Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Besteller bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist, und das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung dient.
Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Bestellers sind wir berechtigt die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Der Besteller tritt uns bereits jetzt die ihm aus der Veräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund entstehende Forderung gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten ab. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Dritten die Abtretung mitteilt.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlagen des Bestellers insoweit frei zu geben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheit die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der frei zu gebenden Sicherheiten obliegt uns.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Idar-Oberstein.
Es gilt das deutsche Kaufrecht – das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

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